Obdachlosenpolitik

  1. Bei Mietschulden sollten automatisch neben den Mahnungen Hinweise auf die Folgen von ausbleibenden Mietzahlungen unter Nennung von Schuldnerberatungsstellen und weitere Informationen verschickt werden. Dazu müssen auch Schuldnerberatungsstellen und die Mieterberatung ausgebaut werden, damit die Betroffenen schnelle Beratung und Hilfe erhalten. Diese Aufstockung ist letzten Endes kostengünstiger, als wenn die Betroffenen in einen Schuldnerteufelskreis geraten oder tatsächlich ein Verlust der Wohnung eintritt.
    • 1.1. Bei einer Räumungsklage aufgrund von Mietrückständen ist das Sozialamt rechtzeitig vom zuständigen Gericht zu informieren. Das Sozialamt hat zu prüfen (gegebenenfalls durch aufsuchende Sozialarbeit), ob die Zwangsräumung durch Übernahme der Mietschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abzuwenden ist.
  2. Der juristische Begriff des Wohnens muss weiter ausgelegt werden, als das Meldegesetz bislang vorsieht, d.h. bei Obdachlosen müsste auch eine Kirchengemeinde oder Wärmestube als Lebensmittelpunkt akzeptiert werden. Nur so können Obdachlose Personalausweis, Lohnsteuerkarte und Krankenversicherungskarten erhalten und eine Möglichkeit bekommen, legal einer Arbeit nachzugehen oder Mittel aus der Subjektförderung zu empfangen. (gemeldet und wohnen muss anders differenziert werden da es sonst Obdachlosenstatistiken verfälscht, weitere Möglichkeiten müssen innerhalb der Partei besprochen werden.)
  3. Die Bildung von Wohngemeinschaften ist zu fördern, die eventuell unter Betreuung durch das Sozialamt die Eingliederung erleichtern können. In begründeten Ausnahmefällen ist auch betreutes Einzelwohnen zu ermöglichen. Die Anmietung erfolgt durch die Mieter, möglicherweise kann die Organisation der Personenauswahl und die Vermittlung von Wohnraum durch das Sozialamt unterstützt werden.
  4. Die Arbeit von Streetworkern und Sozialarbeitern muss weiter verstärkt werden, um die Ansprache von schwer erreichbaren Obdachlosen zu erleichtern.
  5. Eine medizinische Erstversorgung muss flächendeckend für Obdachlose, die tatsächlich auf der Straße leben, eingerichtet werden. Diese muss die Obdachlosen direkt ansprechen, wobei auch die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass Obdachlose weniger gesund sind als andere Menschen (insbesondere mit zunehmenden Alter) und erst sehr spät und zwar meist nur in Situationen schwerwiegender Erkrankungen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für die direkte Ansprache sind sogenannte Arztmobile zu schaffen, die als unterschwelliges Angebot zu den bekannten Treffpunkten der Obdachlosen kommen. Dadurch wird ein Grundangebot an medizinischer Versorgung und Hygiene gewährleistet. In den verschiedenen Obdachloseneinrichtungen müssen zusätzlich Krankenwohnungen und regelmäßige Arztsprechstunden angeboten werden.
  6. Die Einrichtung von Notübernachtungen für die Wintermonate muss weiter vorangetrieben werden und auch zu Teilen auf die anderen Monate des Jahres ausgedehnt werden. Notfalls müssen dann durchgehend beheizte öffentliche Gebäude den Obdachlosen für die Übernachtung an Kältetagen zur Verfügung gestellt werden. Man könnte auch beheizte Bahnhöfe für Obdachlose nachts öffnen, damit sie dort übernachten können!
  7. Geschäfte und Restaurants müssen verpflichtet werden, noch nicht verschimmeltes Essen, welches sie wegwerfen wollen, Obdachlosenküchen zu spenden. (“Nicht verschimmelt” ist kein juristischer Begriff, dies muss weiter ausgearbeitet werden.)
  8. Sogenanntes „Bunkern“ aus Containern soll nicht länger bestraft werden.
  9. in Gebäuden welche leer stehen und nachweislich nicht benutzt werden vom Eigentümer, soll es Obdachlosen/Hausbesetzern gestattet sein zu wohnen. Der Hausbesetzer darf nur rausgeworfen werden wenn: a) Das gebäude abgerissen wird, b) der Hausbesetzer schaden am oder im Gebäude anrichtet oder c) sich beide Parteien vertraglich darauf geeinigt haben. Die Besitzer bekommen vom Staat eine Rückerstattung der Steuern vom Bau des Hauses, sollte eine solche Hausbesetzung stattgefunden haben.
  10. Wildpinkeln soll reformiert werden: Wenn im Umkreis von 1km des Vorfalls keine öffentliche Toilette zur Verfügung stand, sollte es nicht strafbar sein, seinen Naturfunktionen nachzugehen.
  11. Wir lehnen grundsätzlich die Idee von Obdachenlosenfeindlicher „Hostile architecture“ ab.